SiGe - Koordination

SiGe - Koordination


Die Verpflichtung zur Erstellung einer Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination (SiGe-Koordination) obliegt prinzipiell dem Bauherren.

Es ist zu prüfen, ob gewisse Kriterien bestehen, die den Bauherren von dieser Verpflichtung entbinden. Ist dies nicht der Fall, übernehmen wir die Umsetzung dieser Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination.

Die Basis für diese Leistung findet sich in der am 01. Juli 1998 in Kraft getretenen Baustellenverordnung (BaustellV).

Unsere Koordinatoren sind speziell nach den "Regeln für Arbeitsschutz auf Baustellen" (RAB) geschult und haben bereits jahrelange Erfahrung in diesem Fachgebiet.

Wir möchten uns hiermit als "geeigneten" Koordinator für Ihre Tiefbaumaßnahmen empfehlen und Sie bei der Erfüllung Ihrer Pflichten aus der Baustellenverordnung unterstützen. Unsere speziell in diesem Bereich ausgebildeten Mitarbeiter können Ihnen einen großen Teil Ihrer Verantwortung abnehmen.

Wichtig ist die rechtzeitige Beauftragung eines Koordinators.

In der Planungsphase werden die Weichen für präventiven Arbeits- und Gesundheitsschutz gestellt. Ein Planungs-Koordinator ermöglicht somit nicht nur vorausschauenden und präventiven Arbeitsschutz, er kann auch wesentlich zur Kostenminderung beitragen, indem er erkannte Sicherheitsmängel verhindert und dadurch das Haftungsrisiko des Bauherren minimiert.

Unsere Leistungsbereiche im Überblick


  • Erstellung einer auf die Baumaßnahme bezogenen Planung
  • Vorankündigungen/ Anmeldung beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt
  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne
  • Arbeits- und Sicherheitspläne
  • Überwachung während der Bauphase