Innerhalb eines zugelassenen Claim können Bauherren Tiefenbohrungen zum Auffinden von geothermischer Energie ausführen lassen. Es ist ein umfangreiches Genehmigungsverfahren mit Beteiligung von zahlreichen Fachbehörden notwendig, bis eine Geothermiebohrung auf einem speziellel dafür genehmigten und erstellten Platz begonnen werden kann.